Aufnahme

Gruppentyp

Wir nehmen auf:

  • Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung (Gruppentyp I)
  • Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (Gruppentyp III)

 

Die Aufnahme der Kinder erfolgt zum 01. August eines Jahres und endet vertraglich zum
31. Juli vor Schulantritt.

Aufnahmekriterien

DieAufnahmekriterien für unser Verbund- Familienzentrum wurden mit dem Rat der Einrichtung
wie folgt festgelegt:

  • Rechtsanspruch für Kindern mit Vollendung des 1. Lebensjahres
  • Geschwisterkinder
  • Alleinerziehende Eltern/ Erziehungsberechtigte
  • Berufstätigkeit beider Elternteile
  • Mitarbeiter der Stiftung die in Werne wohnen
  • Härtefälle

Elternbeiträge

Die Elternbeiträge werden von der Stadt Werne erhoben. Im Verbund- Familienzentrum liegen
jeweils die aktuellen Zahlen aus.

 

Gesundheitsfürsorge

Bei der Aufnahme in das Verbund- Familienzentrum ist der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses zu erbringen oder durch die Vorlage der letzten U - Untersuchung. Zudem muss der Impfstatus zur Masern Impfung nachgewiesen werden.
Eine jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung findet durch das Gesundheitsamt in der Einrichtung statt, je nach Einwilligung der Eltern.